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   LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2002 - L 2 AL 9/00   

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https://dejure.org/2002,27472
LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2002 - L 2 AL 9/00 (https://dejure.org/2002,27472)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.01.2002 - L 2 AL 9/00 (https://dejure.org/2002,27472)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - L 2 AL 9/00 (https://dejure.org/2002,27472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über das Ruhen eines Arbeitslosenhilfeanspruchs während einer Säumniszeit; Ablehnung der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung über eine Trainingsmaßnahme; Voraussetzungen des Anspruchs-Ruhens während einer Säumniszeit; Voraussetzungen eines Verstoßes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16

    Meldeaufforderung für Alg-II-Bezieher - Job-Messe

    Weder der Meldezweck noch der Schutz des Arbeitssuchenden verlangen eine Beschränkung der Meldeorte auf die Diensträume des Beklagten (so auch: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.01.2002, L 2 AL 9/00).
  • LSG Hamburg, 13.02.2007 - L 5 B 43/07

    Anspruch auf des Arbeitslosengeld II, Absenkung bei Verletzung der Meldepflicht

    Eine Gruppeninformation ist als Gegenstand der Meldepflicht nicht von vornherein ausgeschlossen, denn die Regelungen unter § 309 SGB III enthalten keine Bestimmung zur Ausgestaltung des Meldetermins (vgl. hierzu und zum Folgenden: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.01.2002 - L 2 AL 9/00 - info also 2002, S. 106 ff., 108 f. - zu § 309 SGB III).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2018 - L 13 AS 48/18
    Soweit ersichtlich stellt die Bejahung dieser Frage die allgemeine Auffassung in der vorhandenen Rechtsprechung und Literatur dar (vgl. u.a. LSG Hamburg, Beschluss vom 13. Februar 2007 - L 5 B 43/07 ER AS; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2002 - L 2 AL 9/00; SG Reutlingen, Beschluss vom 20. November 2007 - S 12 AS 3858/07 ER; Sander, in: GK-SGB II, § 59 Rn. 37 und 46; Berlit, in: LPK-SGB II, 6. Aufl. [2017], § 32 Rn. 6; Sonnhoff, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, § 32 Rn. 22).
  • SG Oldenburg, 26.03.2009 - S 46 AS 511/09
    Wie das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in einem Urteil vom 24.01.2002 (L 2 AL 9/2000) ausgeführt hat, verlangen im Rahmen des § 309 Abs. 1 SGB III weder der Meldezweck noch der Schutz des Arbeitslosen eine Beschränkung der Meldeorte auf die Diensträume der Bundesanstalt.
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